In einer mehrstündigen Sitzung hat das Präsidium des Handball-Verbandes Brandenburg (HVB) unter anderem über die 2G-Regelung der Landesregierung diskutiert und beschlossen, wie es mit dem Spielbetrieb auf Landesebene weitergehen soll.

Fakt ist, dass ab Montag, den 15.11.2021 die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb (Kontaktsport-Regelung) für Sportler ab 18 Jahren verpflichtend ist. Für Sportler unter 12 Jahren ist keine Beschränkung vorgesehen, in der Gruppe der 12- bis 17-Jährigen reicht der Testnachweis, der auch in den Schulen erbracht wird. Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde, können unter strengen Auflagen ebenfalls teilnehmen.

Das HVB-Präsidium hat sich gegen einen Abbruch und für eine Weiterführung der Handball-Saison 2021/22 entschieden, insbesondere auch weil die Mehrheit der Sportler geimpft bzw. genesen ist. Es wurde darüber hinaus diskutiert, wie Sportlern, die durch die neue 2G-Regelung eingeschränkt sind, eine Möglichkeit zur Teilnahme am Handballsport ermöglicht werden kann. Selbstverständlich wird die Entscheidung eines jeden Einzelnen für oder gegen eine Impfung respektiert. Allerdings wirbt der HVB auch weiterhin, sich impfen zu lassen. Nur so besteht ein effektiver Schutz gegen eine schwere Covid-Erkrankung.

Alle Sportler, die sich in den kommenden Tagen für eine Impfung entscheiden, sollen die Möglichkeit haben, auch ohne Nachteile weiterhin Handball zu spielen bzw. als Trainer, Schiedsrichter, Zeitnehmer oder Sekretär fungieren zu können. Da es in der Regel ca. 5 Wochen von der Erstimpfung bis zum vollständigen Impfschutz dauert, wird ab der kommenden Woche bis zum Jahresende die Möglichkeit eingeräumt, kostenfrei Spiele zu verlegen. Wenn beide Mannschaften spielen möchten, findet der Spielbetrieb wie geplant statt.
Als Ausweichtermine können die 3 Pandemiesperrtermine (siehe Rahmenterminplan) genutzt werden. Zudem fällt der HVB-Pokalwettbewerb 2022 aus, um weitere vier Termine für Spielverlegungen zu schaffen.
Da der erste Pandemiesperrtermin (27./28.11.) innerhalb der Frist bis Jahresende liegt, besteht für alle Mannschaften die Möglichkeit bereits verlegte Spiele – in Abstimmung mit dem Gegner und dem Staffelleiter – „vorzuziehen“.

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass Mannschaften, die aufgrund der 2G-Regelung nicht antreten möchten, ohne Ordnungsgebühr Spiele absagen können. Die betreffenden Spiele werden dann gemäß Spielordnung mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren gewertet.

Zuschauer bei Handballspielen sind entsprechend der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg als Teilnehmer an Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter zu betrachten. Auch hier gilt die 2G-Regelung als verbindlich.
Für die Vereine ist zudem wichtig, dass die Überprüfung der Voraussetzungen (Impfausweis, Zertifikat) wie gehabt durch den Veranstalter erfolgt. Das ist im Trainingsbetrieb typischerweise der Übungsleiter, im Wettkampfbetrieb der Heimverein.

Die bekannten Maßnahmen, welche auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts sicherzustellen sind, wurden auch in der neuen Eindämmungsverordnung festgeschrieben. Darüber hinaus wurden folgende Punkte neu aufgenommen:

  • die Anbringung eines deutlich erkennbaren Hinweises im Zutrittsbereich, dass der Zutritt nur nach 2G-Regelung gewährt wird,
  • bei den Spielen (Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter) ist der Einsatz ausschließlich von Beschäftigten zulässig, die geimpft oder genesen sind oder an jedem Tag, an dem sie zum Dienst eingeteilt sind, mit Nachweis getestet sind und es ist durchgehend eine medizinische Maske zu tragen. Davon ausgenommen sind Beschäftigte, die dauerhaft keinen direkten Gäste- oder Zuschauerkontakt haben.